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AGB

AGB brandSTIFT® GmbH

 

1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der brandSTIFT® GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. der Offerte / Angebots der brandSTIFT® GmbH durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der entstandenen Arbeit.
1.3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen fünf Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die brandSTIFT® GmbH diese schriftlich anerkennt.
1.4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen der brandSTIFT® GmbH.
 
2. Überlassene Daten
2.1. Die AGB gelten für jegliche dem Kunden überlassene Daten von Zeichnungen, Comics, Illustrationen, Graphic Recording und Gestaltungen, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
2.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der brandSTIFT® GmbH gelieferten Daten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
2.3. Die brandSTIFT® GmbH lehnt jede Haftung für Daten ab, die seitens Kunden der brandSTIFT® GmbH zur Nutzung überlassen werden. Der Auftraggeber garantiert, bei Lieferung der Daten, dass er die Erlaubnis hat, die entsprechenden Daten zu nutzen.
 
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich das vereinbarte Nutzungsrecht gemäss Offerte / Angebot.

3.2. Ein Weiterverkauf erhaltener Werke und Daten ist - ohne Einverständnis der brandSTIFT® GmbH nicht gestattet.

3.3. Die brandSTIFT® GmbH behält sich das Recht vor, ausgewählte Aufträge als Arbeitsprobe wiederzugeben.

​3.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.

3.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine (mit-) rechte des Auftraggebers, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.6. Die brandSTIFT® hat das Recht, die Werke zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

3.7. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den elektronisch verknüpft werden. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben in jedem Fall bei der brandSTIFT® GmbH.

3.8. Zur Aufbewahrung ist die brandSTIFT® GmbH danach nicht verpflichtet. Die brandSTIFT® GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden einschliesslich des quell-codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3.9. Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die brandSTIFT® GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe

Schadenersatzansprüche, Geldentschädigungsanspruche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

3.10 Alle erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der brandSTIFT® GmbH zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, soweit diese nicht vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen verletzt oder explizit vereinbart wurde.
3.11 Einräumung von Nutzungsrechten

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden Nutzungsrechte für die vom Auftragnehmer (Illustrator) erstellten Werke dem Auftraggeber eingeräumt. Die Art und der Umfang der Nutzungsrechte werden detailliert definiert und können entweder als einfaches oder als ausschliessliches Nutzungsrecht erfolgen:

  • 3.11.01 Einfaches Nutzungsrecht Das einfache Nutzungsrecht gestattet dem Auftragnehmer, die Nutzung des Werks auch anderen Verwerter:innen einzuräumen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk im vereinbarten Umfang zu nutzen. Wenn nichts anders vereinbart, dürfen die Werke für interne und externe Kommunikation ohne kommerzielle Nutzung verwendet werden. Dieses NutzungsrNutecht ist in der Regel ohne weiteren Kosten verbunden und ausreichend, sofern keine exklusive Verwendung durch den Auftraggeber erforderlich ist.

  • 3.11.02 Ausschliessliches Nutzungsrecht Das ausschliessliche Nutzungsrecht berechtigt ausschliesslich den Auftraggeber zur Nutzung des Werks gemäss den nachfolgend definierten Kriterien. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall nicht berechtigt, das Werk Dritten zur Nutzung zu überlassen. Das ausschliessliche Nutzungsrecht ist mit höheren Kosten verbunden, da es dem Auftraggeber eine alleinige Nutzung, z.B. für Marken- oder Brandingzwecke, sichert. Kostenfaktor für ausschliessliches Nutzungsrecht: FAktor 2.0 (Basis für Berechnung nach 3.14)

  • 3.11.03 Definition der Nutzungsrechte Die eingeräumten Nutzungsrechte werden gemäss den folgenden Kategorien präzise definiert:

    • Inhaltlich (Zweck): Was und wofür darf die Illustration genutzt werden? (z.B. für Marketing, redaktionelle Zwecke, Produktgestaltung)

    • Räumlich (Gebiet): Wo (geografisch) darf die Illustration genutzt werden? (z.B. regional, national, europaweit, international)

    • Zeitlich (Dauer): Wie lange darf die Illustration genutzt werden? (z.B. einmalig, für einen bestimmten Zeitraum, unbegrenzt)

  • 3.11.04 Standard-Nutzungsrecht ohne schriftliche Vereinbarung Wird keine explizite schriftliche Vereinbarung über die Nutzungsrechte getroffen, leitet sich das Nutzungsrecht aus der ursprünglichen Auftragsanfrage ab. In diesem Fall ist die anderweitige Verwendung der Illustration durch den Auftraggeber nicht gestattet.

3.12 Zusätzliche Rechte

Zusätzlich zu den Grundnutzungsrechten können folgende Rechte durch den Urheber (Illustrator) gegen gesonderte Vergütung eingeräumt werden:

  • 3.12.01 Bearbeitungsrecht Bearbeitungen am Werk, einschliesslich der Beauftragung Dritter mit Bearbeitungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Urhebers und der Einräumung des entsprechenden Bearbeitungsrechts. Das Bearbeitungsrecht wird gesondert vergütet (siehe 3.14.05).

  • 3.12.02 Verzicht auf Namensnennung Soweit branchenüblich, ist der Urheber des Werkes stets zu nennen. Soll auf eine Namensnennung verzichtet werden, muss hierfür ein gesondertes Recht eingeräumt und entsprechend vergütet werden.

  • 3.12.03 Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die erworbenen Nutzungsrechte Dritten einzuräumen (Sublizensierung), wenn dieses Recht ausdrücklich und schriftlich an ihn übertragen wurde. Dies ist im Bereich der Illustration in der Regel unüblich, mit Ausnahme der Buchverlagsbranche, wo entsprechende Rechte und die finanzielle Beteiligung des Urhebers in einem Verlagsvertrag festgehalten werden.

  • 3.12.04 Eigentumsrecht an Originalen Der Erwerb eines Originals (z.B. in einer Ausstellung) begründet ausschliesslich das Eigentum an diesem physischen Werkstück. Die Nutzungsrechte an der im Original enthaltenen Illustration verbleiben beim Urheber, sofern keine gesonderte Vereinbarung über die Übertragung von Nutzungsrechten getroffen wird.

3.13 Vorteile der Nutzungsrechtsvereinbarung für den Auftraggeber

Die präzise Vereinbarung der Nutzungsrechte hinsichtlich Zweck, räumlicher Geltung und Dauer schafft für den Auftraggeber Rechtssicherheit und regelt den Umfang der zulässigen Nutzung der Illustration transparent. Auftraggeber können massgeblich Einfluss auf den Gesamtpreis nehmen, indem sie ein Nutzungsrecht erwerben, das exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dies stellt sicher, dass lediglich Kosten für tatsächlich genutzte und gewünschte Rechte anfallen. Zusätzliche Nutzungsrechte können in der Regel auch nachträglich erworben werden; ein Gespräch mit dem Illustrator ist jederzeit möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, Nutzungsrechte an einer bereits bestehenden Illustration zu erwerben, sofern diese Rechte noch beim Illustrator liegen.

3.14 Kosten und Gebühren für Nutzungsrechte

Über die reinen Erstellungskosten hinaus fallen für die Einräumung von Nutzungsrechten zusätzliche Gebühren an. Diese werden anhand eines Faktorensystems auf die kreative Arbeitszeit angewendet. Der Basisfaktor für die Nutzung ergibt sich aus der Summe der Faktoren der Abschnitte 3.14.01 bis 3.14.04, multipliziert mit dem Kostenfaktor für das einfache oder ausschliessliche Nutzungsrecht (gemäss 3.11.01 bzw. 3.11.02). Je grösser der Nutzungsumfang, desto höher der Faktor und somit die Kosten. Eine eingeschränkte Nutzung ist entsprechend kostengünstiger als der Erwerb umfassender, globaler Nutzungsrechte. Der Auftragnehmer ist in seiner Preisgestaltung frei; die nachfolgenden Faktoren dienen als Richtwerte:

  • 3.14.01 Gebühren für Nutzungszweck

    • Printmedium: Faktor 0.2

    • Online: Faktor 0.5

    • Präsentation: Faktor 0.1

    • TV: Faktor 0.3

  • 3.14.02 Gebühren für Nutzungsdauer

    • Einmalig bis 1 Jahr: Faktor 0.1

    • Bis 3 Jahre: Faktor 0.3

    • Bis 10 Jahre: Faktor 0.5

    • Unbegrenzt: Faktor 1.0

  • 3.14.03 Gebühren für Nutzungsraum

    • Regional: Faktor 0.1

    • National: Faktor 0.2

    • Europaweit: Faktor 0.5

    • International: Faktor 1.0

  • 3.14.04 Gebühren für Nutzungsumfang (Auflage)

    • Bis 50 Auflagen: Faktor 0.1

    • Bis 200 Auflagen: Faktor 0.2

    • Ab 200 Auflagen: Faktor 0.5

  • 3.14.05 Gebühren für Sonderfaktoren

    • Bearbeitungsrecht: Faktor 3-10 oder Pauschale (nach Vereinbarung)

3.15 Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen

Bei unerlaubter Nutzung des Werkes behält sich der Urheber (Illustrator:in) vor, in einem ersten Schritt die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls eine zusätzliche Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung zu verlangen. Darüber hinaus ist der Urheber berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Auftraggeber sind daher verpflichtet, sich vor jeder zusätzlichen Nutzung des Werkes die entsprechenden Rechte durch den Urheber einräumen zu lassen. Auftraggeber, die in grösseren Firmen oder Agenturen tätig sind, stellen sicher, dass Informationen zum erworbenen Nutzungsrecht einer Illustration für ihre Mitarbeitenden und/oder Nachfolger:innen intern hinterlegt und zugänglich sind.


4. Honorare
4.1. Es gilt das vereinbarte Honorar gemäss Offerte / Angebot. Die gewünschte Nutzung ist im Vorfeld mit der brandSTIFT® GmbH zu klären, da dies mitunter Einfluss auf das Honorar hat.
4.2. Falls durch den Auftrag Kosten und Auslagen (z.B. Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) anfallen werden, sind diese nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Dies wird aber im Vorfeld entsprechend vereinbart.
4.3. Ein Zurückbehalten von Forderungen aufgrund von Verzögerungen ist nicht gestattet, wenn diese ausserhalb des Einflussbereichs der brandSTIFT® GmbH liegen (z.B. Streik, Stromausfall, ...).

4.4. Je nach Auftragsumfang ist es der BrandSTIFT® GmbH gestattet einen Teil der Kosten als Vorauszahlung zu verrechnen.

 

5. Aufträge
5.1. Bei erteilten Aufträgen besteht kein Recht seitens Kunden auf Originalzeichnungen oder offene, bearbeitbare Daten, es sei denn dies ist im Vorfeld mit der brandSTIFT® GmbH abgemacht.
5.2. Für gewünschte Originalzeichnungen und/oder offene Daten ist die brandSTIFT® GmbH berechtigt ein Honorar zu verlangen.
5.3. Lieferfristen gelten genehmigt, wenn diese von der brandSTIFT® GmbH schriftlich bestätigt wurden.
5.4. Daten werden von der brandSTIFT® GmbH in den Formaten geliefert, die bei Auftragserteilung abgemacht sind. Nachträgliche Anpassungen oder erweiterte Datenformate können zusätzliche Kosten verursachen (z.B. für Vektorisierungen).
5.5. Die brandSTIFT® GmbH behält sich das Recht vor Aufträge abzulehnen, die gegen das Gesetz oder die Unternehmensprinzipien der BrandSTIFT® GmbH verstossen.
 

6. Lieferung, Lieferzeit

​6.1. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine/Eventtermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt und die vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

6.2. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Feuer, Störungen der Telekommunikation- oder IT-Systeme, Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom brandSTIFT® GmbH nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.

6.3. Ist die Nichteinhaltung eines Auftrages auf einen bestimmten Termin (z.B. Event, Workshop usw.) auf höhere Gewalt, Feuer, Störungen der Telekommunikation- oder IT-Systeme, Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom brandSTIFT® GmbH nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird der Auftrag ohne Verrechnung der Leistungen der brandSTIFT® GmbH storniert.

6.4. Wird ein bestätigter Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt – kann die brandSTIFT® GmbH den angefallenen Aufwand verrechnen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.

7. Vertragsstrafe, Schadensersatz
7.1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der BrandSTIFT® GmbH) Nutzung der Daten ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
 
8. Sonstiges, Salvatorische Klausel
8.1. Es gilt Schweizer Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
8.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
8.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der BrandSTIFT® GmbH.

 

9. Gefahrübergang

 9.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Wohnsitz der brandSTIFT® GmbH.

9.2. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung.

9.3 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber.

 

10. Mängelgewährleistung, Haftung

​10.1. Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages geniesst die brandSTIFT® GmbH Gestaltungsfreiheit.

Trifft das Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen.

10.2. die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von der brandSTIFT® GmbH gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mangel unverzüglich

nach Entdeckung gerügt hat.

10.3. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.

10.4.Soweit ein von der brandSTIFT® GmbH zu vertretender Mangel vorliegt, ist sie zunächst zu Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt.

10.5. auf Schadensersatz haftet die brandSTIFT® GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit

10.6. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die brandSTIFT® GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

10.7. der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der brandSTIFT® GmbH erbrachten Leistungen.

10.8. Verletzen die Leistungen der brandSTIFT® GmbH die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen vorgaben und/oder vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet allein der Auftraggeber für alle daraus resultierenden Kosten und Schadenersatzverpflichtungen.

 

Stand: Januar 2025
CH-6243 Egolzwil

 

brandSTiFT® GmbH

Steinacher 28

CH-6243 Egolzwil

Vertretungsberechtigte Person:

Gianni Fabiano Gründer & Geschäftsführer

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